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Hundehaltung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Landstuhl - Abteilung 5

Kaiserstraße 49
66849 Landstuhl
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 83-0
06371 83-101

Montag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

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