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Wohnsitz ändern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Wörth am Rhein

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen, Fischereischeine u. dgl.

Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07271 131-0
07271 131-131

Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.
Eine persönliche Vorsprache ist für viele Anliegen im Meldeamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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