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Gewerbe abmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
 

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Wörth am Rhein

Über diesen Onlinedienst können Sie die notwendigen Formulare für eine Gewerbeabmeldung bequem von Ihrem PC Arbeitsplatz aus auszufüllen und der Stadtverwaltung zu übermitteln.

Gewerbeabmeldung online einreichen

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Wörth am Rhein - Ordnungs- und Sozialverwaltung

Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07271 131-0
07271 131-131

Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Montag + Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Sozialamt
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

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