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mixins.searchInfo_searchTermNeuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Germersheim

Für die Beantragung eines neuen Führerscheins ist in Germersheim ausschließlich die Kreisverwaltung-Germersheim zuständig.

 

Kreisverwaltung Germersheim
 Luidpoldplatz 1
 76726 Germersheim
 Tel.: 0 72 74 / 53 0

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Germersheim

Germersheim gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Germersheim.

Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
07274 960-0
07274 960-247

Öffnungszeiten Allgemeine Verwaltung

Montag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr

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