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mixins.searchInfo_searchTermVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines studienbezogenen Praktikums EU besitzen und Ihr Praktikum verlängern möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein und dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Eine Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten noch nicht ausgeschöpft ist.

Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 53-0
07274 53-229

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

Di. geschlossen

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Annahmeschluss Ausländerbehörde:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

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