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mixins.searchInfo_searchTermGrundsteuer Einheitswert Erklärungs- und Anzeigepflichten

Grundsteuer Einheitswert Erklärungs- und Anzeigepflichten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Einheitswert bis 31.12.2024 / Grundsteuerwert auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 (mit steuerlicher Wirkung ab dem 01.01.2025) bildet zusammen mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Dieser Eintrag erläutert die Erklärungs-/Anzeigepflichten im Zusammenhang mit der Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Germersheim - Finanzabteilung

Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
07274 960-0
07274 960-247

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