Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung Änderung der Adresse nach Umzug
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und haben eine neue Adresse? Die Änderung des eAT erforderlich.
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und haben eine neue Adresse? Die Änderung des eAT erforderlich.
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Gebührenfrei.
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Annahmeschluss Ausländerbehörde:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.