Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie für die Lebensmittelüberwachung zuständigen (kommunalen) Behörden gehen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwären betreffen, z.B. bei Abweichungen in Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung oder bei Störungen des Wohlbefindens. Die Behörden nehmen aufgrund der Verbraucherbeschwerden ggf. Betriebskontrollen vor. Das Landesuntersuchungsamt untersucht und bewertet in diesem Zusammenhang genommene Proben. Die örtlich zuständige Behörde informiert den Beschwerdeführer, die Beschwerdeführerin über das Ergebnis.
Schriftliche Beschwerde bei der örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung einreichen, ggf. Betriebskontrolle und Probennahme und – untersuchung; Bescheid an den Beschwerdeführer, die Beschwerdeführerin.
Örtlich zuständige Behörde.
Angabe über den Gegenstand der Beschwerde, Ort und Zeit des Kaufs des Gegenstandes, Angaben über Reste, die Verpackung, eine Quittung; ggf. eine Benennung des behandelnden Arztes.
Keine, aber grundsätzlich gilt: je zeitnäher, umso besser.
Hängt von den zu veranlassenden Maßnahmen und den ggf. zu untersuchenden Proben ab.
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
76726 Germersheim
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76756 Bellheim
Bemerkung:
Schulärztlicher Dienst
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
76726 Germersheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
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- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
- Hausschlachtung anmelden
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Lebensmittelbetrieb registrieren
- Meldung einer Tierhaltung
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Schlachtung weisungsbefugten Verantwortlichen benennen
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierquälerei
- Tierschutz leben
- Tierseuchen
- Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
- Verbraucherinformationsgesetz
- Veterinärwesen
- Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
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Position
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76726 Germersheim
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Zuständig für:
- Germersheim:
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Epidemie
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Lebensmittelbetrieb registrieren
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierschutz leben
- Tierseuchen
- Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
- Verbraucherinformationsgesetz
- Veterinärwesen
- Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen