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mixins.searchInfo_searchTermVorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Germersheim

Bei Anforderung eines Negativattestes durch den Notar fallen Bearbeitungsgebühren an.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Germersheim - Finanzabteilung

Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
07274 960-0
07274 960-247

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