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mixins.searchInfo_searchTermGrundsteuer Einheits- bzw. Grundsteuerwert Feststellung

Grundsteuer Einheits- bzw. Grundsteuerwert Feststellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Einheitswert bis 31.12.2024 / Grundsteuerwert auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 (mit steuerlicher Wirkung ab dem 01.01.2025) bildet zusammen mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen

67356 Lingenfeld
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
06344 509-0
06344 509-199
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