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mixins.searchInfo_searchTermFachärztin oder Facharzt anerkennen bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten

Fachärztin oder Facharzt anerkennen bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Facharztbezeichnung aus einem Drittstaat haben und in Deutschland als Fachärztin/-arzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation durch die zuständige Bezirksärztekammer. Nur dann darf diese Facharztbezeichnung in Deutschland verwendet werden

Ihre zuständige Stelle:

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Postanschrift 29 26
55019 Mainz
+49 6131 28822-0
+49 6131 28822-88
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