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Infektionsschutzberatung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • akute Virushepatitis
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
  • Tollwut
  • Tyhpus abdominalis
  • Windpocken

Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
rollstuhlgerecht
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Bemerkung:
Schulärztlicher Dienst
rollstuhlgerecht
Hauptstr. 25
76726 Germersheim
rollstuhlgerecht
07274 53448
07274 53-350

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

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