Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEin Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.
Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:
- Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
- Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein „Umlenkungsverfahren“ an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
- Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.
Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:
- Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
- Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.
Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht
- Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
- Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
- Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.
Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.
Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.
Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.
Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.
Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.
In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.
Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:
- Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
- das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular
Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:
- Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus
Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule
- Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule
Es fallen keine Gebühren an.
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:
- an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
- an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar
Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:
- der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen
§§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)
- § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
- §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
Widerspruchsverfahren
14.01.2021
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Grundschule Lingenfeld
GS Lingenfeld
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67360 Lingenfeld
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Kreisverwaltung Germersheim - Realschule plus Lingenfeld
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67360 Lingenfeld
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Grundschule Westheim
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67368 Westheim (Pfalz)
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Grundschule Schwegenheim
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Grundschule Germersheim Geschwister-Scholl-Schule
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Grundschule Gottfried-Tullaschule Germersheim
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76726 Germersheim
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Grundschule Germersheim Dr. Eduard-Orth-Schule
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76726 Germersheim
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Kreisverwaltung Germersheim - Berufsbildende Schule Germersheim
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76726 Germersheim
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Kreisverwaltung Germersheim - Johann-Wolfgang-Goethe-Gymnasium Germersheim
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76726 Germersheim
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Kreisverwaltung Germersheim - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Kreis Germersheim
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76726 Germersheim
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Kreisverwaltung Germersheim - Realschule plus Germersheim Geschwister-Scholl-Schule
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76726 Germersheim
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Kreisverwaltung Germersheim - Richard-von-Weizsäcker-Realschule Germersheim
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76726 Germersheim
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Grundschule Weingarten Ritter-von-Weingarten-Schule
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67366 Weingarten (Pfalz)
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Grundschule Lustadt
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67363 Lustadt
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Fuchsbach Grundschule Zeiskam
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67378 Zeiskam
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Grundschule Bellheim
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76756 Bellheim
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Kreisverwaltung Germersheim - Realschule plus Bellheim
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76756 Bellheim
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Grundschule Hördt
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76771 Hördt
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Grundschule Ottersheim - Knittelsheim
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Grundschule Rülzheim
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76761 Rülzheim
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Kreisverwaltung Germersheim - Integrierte Gesamtschule Rülzheim
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76761 Rülzheim
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Kreisverwaltung Germersheim - Schule mit dem FSP Sprache Förderschule
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76761 Rülzheim
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Grundschule Kuhardt
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76773 Kuhardt
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Grundschule Kardinal-Wendel-Schule Leimersheim
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76774 Leimersheim
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Grundschule Neupotz
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76777 Neupotz
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Grundschule Rheinzabern An der Römerstraße
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76764 Rheinzabern
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Kreisverwaltung Germersheim - Integrierte Gesamtschule Rheinzabern
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76764 Rheinzabern
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Grundschule St. Wendelinus Hatzenbühl
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76770 Hatzenbühl
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Lina-Sommer-Grundschule Jockgrim
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76751 Jockgrim
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Grundschule Steinweiler
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Ludwig Riedinger Grundschule Kandel
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76870 Kandel
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Kreisverwaltung Germersheim - Integrierte Gesamtschule Kandel
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76870 Kandel
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Kreisverwaltung Germersheim - Realschule plus Kandel
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76870 Kandel
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Grundschule Wörth Dammschule
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Grundschule Wörth Dorschbergschule
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76744 Wörth am Rhein
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Grundschule Büchelberg
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76744 Wörth am Rhein
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Grundschule Schaidt
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76744 Wörth am Rhein
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Johann-Gottfried-Tulla-Grundschule
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76744 Wörth am Rhein
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Integrierte Gesamtschule Wörth
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76744 Wörth am Rhein
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Kreisverwaltung Germersheim - Europa Gymnasium Wörth
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76744 Wörth am Rhein
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Grundschule Minfeld
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76872 Minfeld
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Grundschule Hainbuchenschule Hagenbach
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Grundschule Freckenfeld
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76872 Freckenfeld
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Grundschule an Rhein und Lauter Neuburg
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76776 Neuburg am Rhein
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Grundschule Berg
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76768 Berg (Pfalz)