Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzNachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen
- bei Gefährdungen durch Energien,
- zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
- zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
- zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
- Betriebsstörungen und Unfällen,
- sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen
- Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme online
- Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde,
- Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags
Nach Eingang eines Antrags entscheidet die zuständige Behörde, ob die Anwendung der vorgeschriebenen Maßnahmen zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde, eine Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.
Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
Antrag mit folgenden Angaben
- Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
- betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
- Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
- Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Angaben zum Arbeitgeber / Betreiber (Antragsteller)
- Art der überwachungsbedürftigen Anlage
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gebühr: 800,00 - 80,00 EURVorkasse: neinGebühren und Auslagen richten sich nach dem Aufwand.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
- § 8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 11 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV
- Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 19 Absatz 4 (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO)
- Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz (LGebG)
- Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchGebV )
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Es ist ein formloser Antrag möglich.
23.11.2020
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr
Besucheranschrift
67360 Lingenfeld
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen
freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr
Bemerkung:
- Pass- und Einwohnermeldewesen
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
- Bestattungswesen und Standesamt
- Fundbüro
- Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Schnakenbekämpfung
- Gewerberecht
- Fischereiwesen
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
- Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Bezirksbeamter der Polizei
Ansprechpartner
Adresse
67360 Lingenfeld
Bemerkung:
Gebäude: Hauptgebäude
Besucheranschrift
67360 Lingenfeld
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Lingenfeld:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung vor erster Inbetriebnahme prüfen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung prüfpflichtige Änderungen nach Wiederinbetriebnahme prüfen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend prüfen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Brandschutz
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Europäischen Berufsausweis beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Heirat anmelden
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Katastrophenschutz
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Probe-Alarm und Probe-Warnungen am bundesweiten Warntag
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schankerlaubnis beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßensperrungen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierquälerei
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verlängerung einer Prostitutionstätigkeit anmelden
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
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