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mixins.searchInfo_searchTermVergütung der in Deutschland von Unternehmern aus Nicht-EU-Staaten gezahlten Umsatzsteuer beantragen

Vergütung der in Deutschland von Unternehmern aus Nicht-EU-Staaten gezahlten Umsatzsteuer beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Auf Antrag zahlt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer an außerhalb der Europäische Union (EU) ansässige Unternehmen zurück.

Diese Regelung gilt nur für Unternehmen, die

  • in einem Staat außerhalb der EU ansässig und
  • dort registriert sind.

Der Staat, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist, erstattet Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen oder erhebt keine Umsatzsteuer. Es gilt die sogenannte Gegenseitigkeit.

Alternativ sind Sie unter Umständen antragsberechtigt, wenn Sie an dem Verfahren One-Stop-Shop (OSS) teilnehmen. Dieses Verfahren ermöglicht Ihnen als Unternehmen, bestimmte in der EU ausgeführte Umsätze zentral in einem Mitgliedstaat zu versteuern.

Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, können ebenfalls die Vergütung der Vorsteuern beantragen. Hierzu müssen Sie Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im elektronischen Portal des EU-Mitgliedstaats stellen, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Bemerkung:
Hauptsitz Bonn-Beuel
+49 228 406-0
+49 228 406-2661

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

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