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Wohnsitz anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

Untere Buchstraße 22
76751 Jockgrim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: "Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)", Anzahl: 20, Gebühren nein
Parkplatz: "Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)", Anzahl: 100, Gebühren nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren nein
S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
Linie 598
Linie 556
+49 7271 599-0
+49 7271 599-115

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

Zur Online-Terminvereinbarung
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