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mixins.searchInfo_searchTermVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung verfügen, deren Gültigkeit bald endet, müssen Sie rechtzeitig die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung zu erfüllen. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bei Fortbestehen des Ausbildungs- oder Weiterbildungsverhältnisses und einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluss bis zum Ende der Aus- oder Weiterbildung verlängert werden.

Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Fortbestand hat. Dies prüft die Ausländerbehörde in einem internen Verfahren und holt die Zustimmung bei Bedarf erneut ein.

Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

Während der qualifizierten Berufsausbildung ist es Ihnen gestattet, einer Beschäftigung nachzugehen. Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist jedoch nur dann möglich, wenn der erfolgreiche Abschluss Ihrer Berufsausbildung durch die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht gefährdet wird.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 53-0
07274 53-229

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

Di. geschlossen

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Annahmeschluss Ausländerbehörde:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

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