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Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.

Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.

Dazu gehören:

  • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
  • Änderung Ihres Einkommens
  • Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
  • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
  • Änderung Ihrer Unterkunftskosten
  • Geburt Ihres Kindes

Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.

Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Kreis Donnersbergkreis

Der Landkreis Donnersbergkreis mit der Kreisverwaltung Donnersbergkreis umfasst die Städte Eisenberg (Pfalz), Kirchheimbolanden, Obermoschel, Rockenhausen sowie die Verbandsgemeinden Eisenberg (Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Nordpfälzer Land und Winnweiler.

67285 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-232

Mo. - Mi.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Do.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

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