Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben, ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist, können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
- seit mindestens 3 Jahren bestehende familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsagehörigen (Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Kind oder Elternteil)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Gebühr: 113,00 EURVorkasse: neinBitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
26.08.2022
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Kreis Donnersbergkreis
Der Landkreis Donnersbergkreis mit der Kreisverwaltung Donnersbergkreis umfasst die Städte Eisenberg (Pfalz), Kirchheimbolanden, Obermoschel, Rockenhausen sowie die Verbandsgemeinden Eisenberg (Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Nordpfälzer Land und Winnweiler.
Postfach
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
67292 Kirchheimbolanden
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr