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Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Bürgerdienste

Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
rollstuhlgerecht
06351 4909-0
06351 4909-99

ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Dienstag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.0014.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00geschlossen

Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden.


ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO

Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.30Dienstag08.30 - 12.00
14.00 - 16.30Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.00
14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00
geschlossen


ÖFFNUNGSZEITEN SOZIALAMT

Montag08.30 - 12.00Dienstag08.30 - 12.00
Mittwoch08.30 - 12.00
Donnerstag14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00

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