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Abfallgebühr bezahlen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Spezielle Hinweise für Landkreis Donnersbergkreis

Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2025:

1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:

bei Nichtkompostierer-Haushalte:    monatlich  jährlich    1-Personen-Haushalt 17,42209,042-Personen-Haushalt 23,01276,123-Personen-Haushalt 28,60343,204-Personen-Haushalt 30,01360,125-Personen-Haushalt 35,60427,206-Personen-Haushalt37,00
444,00
7-Personen-Haushalt50,36
604,32
8- und Mehr-Personen-Haushalt51,77
621,24



bei Eigenkompostierer-Haushalte:   monatlich jährlich  1-Personen-Haushalt14,48173,762-Personen-Haushalt20,07240,84 3-Personen-Haushalt25,66307,924-Personen-Haushalt27,07324,845-Personen-Haushalt32,66391,926-Personen-Haushalt34,07
408,84
7-Personen-Haushalt44,49
533,88
8- und Mehr-Personen-Haushalt45,90
550,80

Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.

Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Sack für Abfälle zur Beseitigung (mit Aufdruck des Logos der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH) beträgt je Stück 7,00 €. Der Abfallsack umfasst 70 Liter und kann dann bei der Abholung des Restmülls neben die Restmülltonne gestellt werden. 

Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:


monatlich 
jährlich 



für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr4,18
50,16
für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr8,36
100,32
für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr12,54
150,48
für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr16,72
200,64


Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:


monatlich 
jährlich 



Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr3,01
36,12
Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr6,03
72,36
Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr12,06
144,72


2) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.

Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt: 

 monatlich  jährlich   € € für ein     60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr6,4777,64 für ein   120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 12,94155,28für ein   180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 19,41 232,92für ein   240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 25,89 310,68für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 118,671.424,04für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr237,34 2.848,08für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr474,685.696,16

Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.

Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:

für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt306,12 €für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt306,12 €


Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:


monatlich 
jährlich 



für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt63,63
763,56
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt77,22
926,64

Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:

 monatlich   jährlich      Energietonne mit   60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 3,01 36,12Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 6,0372,36Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr12,06144,72

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 65 Abfallwirtschaft

Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Morschheimer Straße 9
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-267

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