Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermAls berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im Rahmen einer einfachen Fahrzeugregisterauskunft erhalten sie Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten. Sie müssen darlegen, dass sie diese zur Geltendmachung, Sicherung und Vollstreckung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Auch für eine private Klage wegen Verkehrsverstößen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.

Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeug- und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden. 

Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter) eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrsrechtlichen Geschehen haben. Das trifft besonders zu, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer Garage steht. Dort kann es einen Schaden verursachen oder selbst beschädigt werden. Auch können durch den Gebrauch des Fahrzeugs die Rechte anderer verletzt werden (zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück). 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr


Ein Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

Termine können Online auf der Startseite unserer Homepage,  per Mail oder telefonisch vereinbart werden.



Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-232

Kfz-Zulassungsstelle

Mo - Mi
07:30 - 11:30  Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Do
07:30 - 11:30 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Fr
07:30 - 11:30 Uhr


Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.

Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.

Alle Informationen anzeigen