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Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen

Fachbereichsleitung: Heike Sattler

Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06351 407-301
06351 407-407
  • Abgaben
  • Büroleitung, Organisation
  • EDV
  • Haushalt und sonstige Finanzwirtschaft
  • Kasse
  • Öffentlichkeitsarbeit, Amtsblatt
  • Personalangelegenheiten
  • Rechnungsprüfung und Ordnungsprüfung
  • Rechtliche Fragen
  • Statistiken, Wahlen
  • Tourismus, Märkte und Veranstaltungen

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