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Sanierungsgenehmigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.

Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

Fachbereichsleitung: Lothar Görg

Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06351 407-501
06351 407-505
  • Bauleitplanung
  • Dorferneuerung, Stadtsanierung
  • Förderung des Wohnungsbaues, Wohnungswesen
  • Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft
  • Straßenverkehr
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

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