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mixins.searchInfo_searchTermVerlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Donnersbergkreis

Persönliches Erscheinen:

Da für die Beantragung ein Führungszeugnis erforderlich ist wird geraten den Antrag nicht bei unserer Führerscheinstelle, sondern direkt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag wird der Führerscheinstelle dann direkt übersandt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz


Ein Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

Termine können Online auf der Startseite unserer Homepage,  per Mail oder telefonisch vereinbart werden.



Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-232

Kfz-Zulassungsstelle

Mo - Mi
07:30 - 11:30  Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Do
07:30 - 11:30 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Fr
07:30 - 11:30 Uhr


Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.

Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.

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