Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor Versuchsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen
- zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,
- zu Versuchszwecken an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden,
- zu Versuchszwecken am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können,
- die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden oder
durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken oder die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden.
Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden diese auf formale Vollständigkeit geprüft. Ihnen wird eine formale Eingangsbestätigung übermittelt. Im Anschluss wird der Antrag der Kommission in der nächstmöglichen Sitzung zur Begutachtung vorgelegt. Die Stellungnahme der Kommission wird bei der Prüfung durch die zuständige Behörde entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus wird eine Stellungnahme des zuständigen Tierschutzbeauftragten eingeholt. Sollten Rückfragen bzw. Klärungsbedarf entstehen, werden Sie aufgefordert, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.
- Der Versuch ist unerlässlich und kann nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden. Er wurde auch bisher so nicht durchgeführt, ein Erkenntnisgewinn ist plausibel dargelegt.
- personelle Voraussetzungen liegen vor: Wenn Sie Tierversuche leiten, planen und durchführen, müssen Sie Sachkunde nachweisen, insbesondere hinsichtlich der belastenden Eingriffe und Behandlungen, auf den Eingriff und die Tierart bezogen
- erforderliche Anlagen, Geräte und andere sachliche Mittel sind vorhanden
- für Tierversuche, die in Versuchstiereinrichtungen durchgeführt werden, ist eine Erlaubnis für die entsprechenden Tierarten nach dem Tierschutzgesetz erforderlich.
- Formular Antrag auf Genehmigung oder Anzeige von Tierversuchen
- Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) muss enthalten:
- den Versuchszweck,
- den zu erwartenden Nutzen,
- die zu erwartenden Schmerzen, Leiden und/oder Schäden,
- die Tierarten und Tierzahlen sowie die Erfüllung der Anforderungen gemäß des Tierschutzgesetzes (unerlässliches Maß, Alternativmethoden zum Tierversuch, Unerlässlichkeit der Belastung, sinnesphysiologische Entwicklungsstufe)
- Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und ggf. spezifischen Fachausdrücke
- Liste der Literaturzitate (falls nicht im Text eingearbeitet)
- ggf. Formblatt „Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien“
- ggf. Formblatt „Wiederholte Verwendung von Primaten“
- Belastungstabelle
- Score Sheet
- Aufzeichnungsmuster nach § 9 Abs. 5 TierSchG
- ggf. Personenbögen
- Nachweise der Ausbildung sowie der Kenntnisse und Fähigkeiten und der tierexperimentellen Erfahrung der beteiligten Personen
- ggf. Formblätter „Angaben zur Biometrischen Planung“
- Statistisches Gutachten
- Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten
- ggf. wissenschaftliche Beurteilungen von unabhängigen Dritten
- Sonstige:
- bspw. Medikationsliste etc.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Die Frist bis zur Entscheidung über den Antrag zählt erst ab Vorliegen aller erforderlichen Angaben.
Sie dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung mit dem Tierversuch beginnen.
Die zuständige Stelle hat Ihnen eine Entscheidung über den Antrag innerhalb von 40 Arbeitstagen ab dem Eingang eines den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechenden Antrags mitzuteilen. Die Frist kann einmalig um bis zu 15 Arbeitstage verlängert werden. Die Klärung offener Fragestellungen führt außerdem zu einer Hemmung bzw. Aussetzung der Frist. Auch nach Ablauf der genannten Frist darf erst mit Vorliegen einer Genehmigung mit dem Versuchsvorhaben begonnen werden.
§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Antrag auf Genehmigung oder Anzeige von Tierversuchen,
- Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien,
- Belastungstabelle,
- Personenbogen für eine Person, die an einem Tierversuchsvorhaben beteiligt werden soll,
- Angaben zur biometrischen Planung,
- Formular für die Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten.
- Dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegen Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Der Anzeigepflicht unterliegen Versuchsvorhaben, in denen Zehnfußkrebse verwendet werden.
Ohne gültige Genehmigung darf kein Tierversuch durchgeführt werden.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 8 Veterinäramt und Landwirtschaft
Adresse
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Ansprechpartner
Adresse
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Donnersbergkreis:
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Geflügelfleisch und Eier: Vermarktung
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Meldung einer Tierhaltung
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Tierseuchen
- Verbraucherschutz
- Veterinärwesen
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 81 Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen
Adresse
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Adresse
56068 Koblenz
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9