Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde
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67292 Kirchheimbolanden
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Gebäude: Kreishaus
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Ausländerbehörde (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!)
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