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mixins.searchInfo_searchTermGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Donnersbergkreis

Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde

Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-232

Ausländerbehörde  (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!)

Telefonzeiten aktuell: 

Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Do 08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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