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mixins.searchInfo_searchTermÜbernachtungssteuer

Übernachtungssteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Bad Dürkheim

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 4 - Kultur und Tourismus

Mannheimer Str. 24
67098 Bad Dürkheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06322 935-4500
06322 935-1099

Telefonische Sprechzeiten:

Mo-Fr:               09:00 - 12 Uhr

Do zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr

Besuchszeiten nur nach Vereinbarung

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