Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Die Antragstellung ist bei dem für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorzunehmen.
Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
16.01.2026
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
67098 Bad Dürkheim
Kontakt
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ):
Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden.
In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird mit Terminvergabe gearbeitet.
Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:
Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr
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Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung):
Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr
Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung):
Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung):
Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Fahrerlaubnisbehörde, Straßenverkehrsbehörde (Ref. 32)
Adresse
67098 Bad Dürkheim