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Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Bad Dürkheim
 Die Belehrungen finden aktuell nur online statt.

Hier: Online-Anmeldung beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim




Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)

Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
rollstuhlgerecht
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
rollstuhlgerecht
06322 961-7070
06322 961-87070

Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich!

Öffnungszeiten

Montag:         08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag:       08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch:      08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag:   08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

  • Beratung und Testung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten
    Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

  • Sozialpsychiatrischer Dienst  
    Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG)

Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,   
ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig.
Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten.

Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung   (externer Link)   an.




Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.

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