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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Bad Dürkheim

Baulastenauskünfte können sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden. 

Schriftliche Baulastenauskünfte können per E-Mail bei den unten stehenden Ansprechpartnern angefordert werden. Hierzu werden Informationen zum Grundstück (Ort, Gemarkung, Straße, Flurstücksnummer) sowie eine Rechnungsanschrift, auf die die Baulastenauskunft ausgestellt werden soll, benötigt.

Antrag Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.pdf

Ansprechpartner (nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Antragstellenden):

Frau Baadte (Buchstaben A - N)

Frau Humbert (Buchstaben O - Z)


Belehrung der Rechtsfolgen, die sich aus der übernommenen Verpflichtungserklärung ergeben:

Belehrung Rechtsfolgen Baulast.pdf

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung (Ref. 50)

Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
06322 961-0
06322 961-1156

Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ):

Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

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