Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGrundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Baulastenauskünfte können sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden.
Schriftliche Baulastenauskünfte können per E-Mail bei den unten stehenden Ansprechpartnern angefordert werden. Hierzu werden Informationen zum Grundstück (Ort, Gemarkung, Straße, Flurstücksnummer) sowie eine Rechnungsanschrift, auf die die Baulastenauskunft ausgestellt werden soll, benötigt.
Antrag Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.pdf
Ansprechpartner (nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Antragstellenden):
Frau Baadte (Buchstaben A - N)
Frau Humbert (Buchstaben O - Z)
Belehrung der Rechtsfolgen, die sich aus der übernommenen Verpflichtungserklärung ergeben: