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Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung erhalten, wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn Sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben.  Die Ausbildungsdauer muss mindestens zwei Jahre betragen haben.  Haben Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation mit der deutschen, qualifizierten Berufsausbildung durch die zuständige Anerkennungsstelle (z.B. die Industrie- oder Handelskammer) festgestellt werden.

Vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Diese Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen, ob Sie eine Beschäftigung ausüben, zu der ihre Qualifikation sie befähigt und ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt, wird diese befristet. Die Gültigkeit richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag bzw. der Geltungsdauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen wird die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte für die Dauer von vier Jahren erteilt.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Amt für Migration und Integration, Personenstand und Staatsangehörigkeit (Ref. 31)

Wichtige Information für Geflüchtete aus der Ukraine!

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 01.02.2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert.

Diese wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt.

Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.


Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців! 

Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.


Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2026 року 

Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2025 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2026 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.


https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Bemerkung:
Bitte Seiteneingang benutzen.
06322 961-0
06322 961-3050

Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ):

Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Telefonzeiten des Amtes für Migration und Integration:

Das Amt für Migration und Integration ist zu folgenden Telefonzeiten erreichbar:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Verzögerungen bei Einbürgerungen

Ursache: Stark angespannte Personalsituation 

Aufgrund der extrem angespannten Personalsituation in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung. „Wir versuchen den bereits entstandenen Rückstau so schnell wie möglich aufzuarbeiten und arbeiten unter Hochdruck daran, die Personalsituation zu verbessern“, betont Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Angesichts immer größer werdenden Fachkräftemangels sei eine Nachbesetzung von kurzfristig frei gewordenen Stellen äußerst schwierig. Der Kreisverwaltung ist bewusst, dass diese Problematik vielschichtige Folgen für die Betroffenen haben kann. Wir können aktuell nur um Verständnis bitten und betonen, dass wir alles tun, um die Situation so schnell wie möglich zu verbessern.

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