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mixins.searchInfo_searchTermVormundschaft und Pflegschaft übernehmen

Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen, der anstelle der Eltern ersatzweise die Verantwortung für das Kind oder den Jugendlichen übernimmt. Wenn die Eltern nur einen Teil der rechtlichen Verantwortung entzogen bekommen, wird eine Pflegschaft angeordnet. Dieser nur in bestimmten Angelegenheiten verantwortliche Vertreter wird Ergänzungspfleger oder kurz Pfleger genannt. Volljährige Personen können in Deutschland durch ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bekommen. Kinder und Jugendliche die einen Vormund oder Ergänzungspfleger haben werden Mündel genannt.

Der Vormund vertritt unabhängig das Kind oder Jugendlichen in allen rechtlichen Belangen und kümmert sich um die Pflege und Erziehung. Der Vormund bzw. Ergänzungspfleger muss immer das Wohlergehen und die Interessen des Minderjährigen beachten und gute Entscheidungen treffen. Der Vormund muss mit dem Kind oder Jugendlichen regelmäßig persönlich Kontakt haben und wichtige Entscheidungen müssen gemeinsam abgesprochen werden.

Zum Vormund kann eine geeignete erwachsene Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Ebenso können geeignete Verwandte, Pflegeeltern oder ehrenamtlich tätige Personen die Vormundschaft übernehmen. Betreuer des Kindes oder Jugendlichen im Heim dürfen nicht Vormund werden.

Die Vormundschaft oder Pflegschaft endet entweder mit Erreichen der Volljährigkeit des Mündels oder durch Entlassung durch das Gericht.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz)

Die Bearbeitung der Vormundschaften und Amtspflegschaften ist nach Buchstaben aufgeteilt:

A - L: Frau Fuchs

M - Z: Frau Geib

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales

Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:

Mittwoch:

- Unterhaltsvorschuss / Elterngeld

Montag und Mittwoch: 

- Grundsicherung / Asyl

- Wohngeld / Wohnraumsicherung 

Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)
Aufzug vorhanden
06233 89-355
06233 89-15509

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  

Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.  

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