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mixins.searchInfo_searchTermGrüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die grüne Waffenbesitzkarte müssen Sie immer dann beantragen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben wollen (z.B. durch Kauf bei einem Händler) und die speziellen Voraussetzungen für die Erteilung einer gelben oder roten Waffenbesitzkarte (s. „Verwandte Themen“) nicht erfüllen können. Erfüllen Sie alle Antragsvoraussetzungen, wird Ihnen die grüne Waffenbesitzkarte ausgestellt und darin eine Erwerbserlaubnis (ein sogenannter Voreintrag) eingetragen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, können dort weitere Waffen eingetragen werden. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe wird in der Regel unbefristet erteilt.

Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.

Wenn Sie als Jäger bereits eine erlaubnispflichtige Langwaffe erworben haben, müssen Sie den Erwerb innerhalb von 14 Tagen anzeigen und, sofern sie noch keine Waffenbesitzkarte haben, die Ausstellung einer solchen beantragen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, müssen Sie zusammen mit der Anzeige des Erwerbs die Eintragung der erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte beantragen (s. „Verwandte Themen“).

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um eine grüne Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie

  • das entsprechende Alter haben sowie
  • Ihr Bedürfnis nachweisen,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen,
  • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
  • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

nachweisen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz)

Nutzen Sie bitte unsere Onlineantragsstrecke zur Beantragung Grüne Waffenbesitzkarte.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 32 - Bürgerdienste, Ordnung und Umwelt

Neumayerring 72
67227 Frankenthal (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Neumayerring 72
06233 89-392
06233 89-511

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen 

Der Bereich Bürgerdienste, Ordnung und Umwelt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung, die den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Frankenthal (Pfalz) ein vielfältiges Angebot an Servicefunktionen und Diensten des allgemeinen Ordnungsrechts und zur Abwehr von Brandgefahren, zur technischen Hilfeleistung und Maßnahmen bei Gefahren größeren Umfangs bietet.

Darüber hinaus nimmt er vor allem unterschiedliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr.

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Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.