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Landespflegegeld

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte.

Angerechnet werden Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck gezahlt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.

Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 3 besteht kein Anspruch mehr auf Leistung von Landespflegegeld, da das Pflegegeld der Pflegekasse höher ist, als das Landespflegegeld.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Der Landkreis Südwestpfalz mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz umfasst die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, und Zweibrücken-Land.

Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Behindertenparkplatz: Anzahl: 4, Gebühren nein
Postanschrift 22 65
66930 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Behindertenparkplatz: Anzahl: 4, Gebühren nein
+49 6331 809-0
+49 6331 809-108
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