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mixins.searchInfo_searchTermErweitertes Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.

Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als:

  • Erzieherin oder Erzieher,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
  • Bademeisterin oder Bademeister,
  • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin oder eines neuen Arbeitnehmers die Vorlage eines Führungszeugnisses. Demnach müssen Sie auf Verlangen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder Schwerstbehinderten arbeiten wollen. Das Führungszeugnis ist eine zu beantragende Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern.

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt

Anfragen und Terminvereinbarung auch unter: 

Bürgerbüro: einwohnermeldeamt@vgtw.de

Standesamt: standesamt@vgtw.de

Friedhof: friedhofsverwaltung@vgtw.de

Schulverwaltung und Kita: bildung@vgtw.de

Ordnungsamt: ordnungsamt@vgtw.de

Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06334 441-161
06334 441-111

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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