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mixins.searchInfo_searchTermVerkaufsoffener Sonntag

Verkaufsoffener Sonntag

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.2- Sicherheit und Ordnung

Anfragen und Terminvereinbarung auch unter: 

Bürgerbüro: einwohnermeldeamt@vgtw.de

Standesamt: standesamt@vgtw.de

Friedhof: friedhofsverwaltung@vgtw.de

Schulverwaltung und Kita: bildung@vgtw.de

Ordnungsamt: ordnungsamt@vgtw.de

Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06334 441-139
06334 441-111

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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