Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Zuständig ist das Standesamt.
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAnfragen und Terminvereinbarung auch unter:
Bürgerbüro: einwohnermeldeamt@vgtw.de
Standesamt: standesamt@vgtw.de
Friedhof: friedhofsverwaltung@vgtw.de
Schulverwaltung und Kita: bildung@vgtw.de
Ordnungsamt: ordnungsamt@vgtw.de
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Besucheranschrift
66987 Thaleischweiler-Fröschen
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Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
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- Thaleischweiler-Wallhalben:
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