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mixins.searchInfo_searchTermNachehelicher Unterhalt Beantragung

Nachehelicher Unterhalt Beantragung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Kann ein Ehepartner nach der Scheidung mit seinen Einkünften und seinem Vermögen nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, kann er vom anderen Unterhalt beanspruchen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.

Kommt es zu keiner einvernehmlichen Vereinbarung über Höhe und Zahlungsweise, entscheidet darüber das Familiengericht.

Der nacheheliche Unterhalt wird in der Regel im Zuge des Scheidungsverfahrens (Verbundverfahren) festgelegt. Er kann aber auch noch nach Abschluss des Scheidungsverfahrens geltend gemacht oder abgeändert werden. Der Anspruch muss rechtzeitig geltend gemacht werden; rückwirkend kann dies nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen.

Ihre zuständige Stelle:

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
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