Abfallgebühr zahlen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
25.10.2019
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Landkreis Südwestpfalz mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz umfasst die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, und Zweibrücken-Land.
Adressdaten
Adresse
66953 Pirmasens
Gebäudezugänge
Parkplätze
Postanschrift
66930 Pirmasens
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Adresse
66953 Pirmasens
Telefon
Fax
Abteilung
Raum
Sonstiges
Zuständig für:
- Südwestpfalz:
Adresse
66953 Pirmasens
Telefon
Fax
Abteilung
Sonstiges
Zuständig für:
- Südwestpfalz:
Adresse
66953 Pirmasens
Telefon
Fax
Abteilung
Raum
Sonstiges
Zuständig für:
- Südwestpfalz: