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Unternehmen steuerlich anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei Eröffnung

  • eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
  • eines gewerblichen Betriebs oder
  • einer Betriebsstätte

ist dies der Gemeinde, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird, mitzuteilen. Die Gemeinde gibt diese Information an das zuständige Finanzamt weiter.

Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dies von Ihnen selbst dem Finanzamt mitzuteilen.

Zusätzlich sind bei Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären. Der Fragebogen ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.

Folgende Fragebögen stehen hierfür zur Auswahl:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen),
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft,
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft,
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht,
  • Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit.

Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.

Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Pirmasens

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Pirmasens umfasst das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz sowie der Städte Pirmasens und Zweibrücken.

Aufgaben, die für das Finanzamt Pirmasens von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Kaiserslautern),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Kaiserstraße 2
66955 Pirmasens
+49 6331 711-0
+49 6331 711-30950
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