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mixins.searchInfo_searchTermProstitution Sperrbezirke Informationserteilung

Prostitution Sperrbezirke Informationserteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig. Unzulässig wird die Prostitution dann, wenn eine sogenannte Sperrbezirksverordnung bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an bzw. in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.

Ein Sperrbezirk kann beispielsweise auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind zum Schutze der Jugend oder des öffentlichen Anstandes ausgewiesen werden.

Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Der Landkreis Südwestpfalz mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz umfasst die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, und Zweibrücken-Land.

Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Behindertenparkplatz: Anzahl: 4, Gebühren nein
Postanschrift 22 65
66930 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Behindertenparkplatz: Anzahl: 4, Gebühren nein
+49 6331 809-0
+49 6331 809-108

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