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mixins.searchInfo_searchTermGefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Pit Bull Terrier.

Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.2- Sicherheit und Ordnung

Anfragen und Terminvereinbarung auch unter: 

Bürgerbüro: einwohnermeldeamt@vgtw.de

Standesamt: standesamt@vgtw.de

Friedhof: friedhofsverwaltung@vgtw.de

Schulverwaltung und Kita: bildung@vgtw.de

Ordnungsamt: ordnungsamt@vgtw.de

Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06334 441-139
06334 441-111

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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