Kommunalwahl: Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Gemeindeverwaltung legt für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten nach Familiennamen, Vornamen, Geburtstag und Wohnung an.
Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar und sichert, dass nur Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben.
Eintragung von Amts wegen:
In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 35. Tage vor der Wahl (Stichtag) für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, in der Gemeinde gemeldet sind.
Eintragung auf Antrag:
Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann aufgrund von melderechtlichen Änderungen vor der Wahl erforderlich werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Wahlberechtigter, der bereits in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, seine Wohnung verlegt und sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmeldet. Bei der Anmeldung wird er über die Notwendigkeit eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert.
Ferner können wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und somit nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Eintragung bis zum 37. Tag vor der Wahl, 12 Uhr, beantragen. Der zuständige Wahlleiter fordert spätestens am 62. Tage vor der Wahl diese Wahlberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung auf, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen.
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindeverwaltung.
In das Wählerverzeichnis wird eingetragen, wer wahlberechtigt gemäß § 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ist.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und
- nicht nach § 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen nicht meldepflichtige, aber wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Eides Statt ihre Staatsangehörigkeit versichern und seit wann sie in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.
Der Nachweis der Staatsangehörigkeit kann auch durch Vorlage eines gültigen Passes oder Passersatzes erbracht werden.
Gebühr: gebührenfrei
Zwei Fristen sind zu unterscheiden:
Ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis aufgrund eines melderechtlichen Vorgangs erforderlich, ist der Antrag schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen ihre Eintragung bis zum 37. Tage vor der Wahl, 12 Uhr, beantragen.
Umgehend
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für nicht meldepflichtige wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
29.11.2022
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 1.1.7 Wahlen und Statistikstelle
Adresse
66953 Pirmasens
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Hinweise:
Montag und Dienstag:
nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich
Mittwoch
ganztägig geschlossen
Terminvereinbarungen sind jedoch möglich
Ansprechpartner
Adresse
66953 Pirmasens
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Pirmasens-Land:
- Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Ausschluss von Europawahl
- Briefwahl beantragen
- Bürgerbeteiligung
- Bürgermeisterwahl Wählerverzeichnis berichtigen
- Bürgermeisterwahl: Rückkehrer eintragen
- Bürgermeisterwahl: Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen
- Bürgermeisterwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Ergebnis der Europawahl feststellen
- Kommunalwahl: Deutsche ins Wählerverzeichnis eintragen
- Kommunalwahl: Rückkehrer eintragen
- Kommunalwahl: Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis berichtigen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
- Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
- wählbare Personen zur Europawahl
- zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
- zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen