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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Finanzen

Schulstraße 29
66994 Dahn
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06391 9196-00
06391 9196-199
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