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Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie streben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Deutschland an, beispielsweise zur vorübergehenden Betreuung eines schwer kranken Familienangehörigen, zur Vornahme einer drin-gend gebotenen ärztlichen Behandlung oder des Abschlusses einer Berufsausbildung. Sie halten sich in Deutschland auf und sind nicht ausreisepflichtig.

Dann kann Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.

Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.

Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Der Landkreis Südwestpfalz mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz umfasst die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, und Zweibrücken-Land.

Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Behindertenparkplatz: Anzahl: 4, Gebühren nein
Postanschrift 22 65
66930 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Behindertenparkplatz: Anzahl: 4, Gebühren nein
+49 6331 809-0
+49 6331 809-108

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