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Religionsunterricht Abmeldung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Schülerinnen und Schüler nehmen am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teil. (Im Schuljahr 2025/2026 wird in Rheinland-Pfalz evangelischer, katholischer, mennonitischer, alevitischer und im Rahmen der modellhaften Erprobung islamischer Religionsunterricht angeboten). Der Religionsunterricht ist ein reguläres Unterrichtsfach – die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Eine Abmeldung ist schriftlich möglich: bis zum 14. Lebensjahr durch die Eltern, danach durch die Schülerinnen und Schüler selbst. Auch wenn Jugendliche ab 14 Jahren selbst über ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden dürfen, werden ihre Eltern über eine Abmeldung durch die Schule informiert.

Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht.

Schülerinnen und Schüler, deren Religion an der Schule nicht unterrichtet wird, müssen nicht am Ethikunterricht teilnehmen – vorausgesetzt, sie nehmen regelmäßig an einem gleichwertigen Religionsunterricht ihrer Gemeinschaft außerhalb der Schule teil, der von der Schulbehörde anerkannt ist.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grundschule Dahn

GS Dahn

Geschwister-Scholl-Straße 4
66994 Dahn
06391 1268
06391 1261
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