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mixins.searchInfo_searchTermBefreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben.


Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine vertretende Person für Sie vornehmen. Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste

Schulstraße 29
66994 Dahn
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06391 9196-00
06391 9196-199

Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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