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Wilden Müll melden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste

Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Aufzug vorhanden
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Bemerkung:
Dienstgebäude "Rondo"
Aufzug vorhanden
06133 4901-0
06133 4901-201

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