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mixins.searchInfo_searchTermUnbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - Schießgartenstraße - Referat 53.1

Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
+49 6131 967-0
+49 6131 967-444
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